Regelwerk Destel

Regelwerk Destel

Rahmenausschreibung Destel Cup
Teil A - D

  • Teil. A

    A1.

    Veranstaltungen:
    Diese Ausschreibung legt das Reglement des Destel-Cup verbindlich fest. Es handelt sich dabei um einen Geschicklichkeitswettbewerb auf befestigtem bzw. unbefestigtem Rundkurs und dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Beim Stock-Car-Sport handelt es sich um die Verkehrserziehung dienende Wettbewerbe, die offen für alle PKW-und Kombifahrzeuge auf PKW-Basis sind, die entsprechend dieser Ausschreibung
    hergerichtet sind.

    Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr (ausgenommen Veranstalterzelt). Stromaggregate sind in der Zeit von 00:00 bis 06:00 Uhr abzuschalten.

    A2.

    Teilnehmer:
    Teilnahmeberechtigt als Fahrer sind alle volljährigen Personen, die eine amtliche
    Fahrerlaubnis der Klassen B/C (alte 2 oder 3) oder eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland anerkannt ist, besitzen und am Renntag vorlegen können.

    A3.

    Nennungen:
    Nennungen sind mit dem Nennformular für den Destel-Cup in schriftlicher Form
    einzureichen. Das Nennformular ist deutlich und vollständig auszufüllen. Der
    Veranstalter ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nur Fahrer, deren Nennung angenommen und bestätigt ist, sind berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen. Nennungen ohne Unterschrift des Fahrers und des Helfers oder solche unter Vorbehalt und solche, für die das Nenngeld nicht bezahlt ist, werden nicht angenommen. Der Nennschluss ist unbedingt einzuhalten.

    A4.

    Nenngeld:
    Mit der Nennung eines Fahrzeuges wird ein Nenngeld fällig, welches direkt zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung zu zahlen ist. Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückgezahlt, falls die Nennung zurückgewiesen
    oder die Veranstaltung abgesagt wird. Das Nenngeld wird nicht zurückgezahlt, falls das Rennen aus Gründen, die nicht der Veranstalter zu verantworten hat, abgebrochen wird. Bei Nennungen die nach dem Nennungsschluss (eine Woche vor der Veranstaltung) eingehen (Poststempel) wird eine Nachnenngebühr in Höhe von 15,-Euro fällig

  • Teil. B

    B1.

    Fahrzeuge:
    Zugelassen werden nur serienmäßige Personenkraftwagen oder Kombifahrzeuge auf PKWBasis. Ausgenommen sind Cabriolets, Fahrzeuge mit Allradantrieb oder mit Rechtslenkung. Für ein Rennwochenende ist pro Startnummer nur ein Fahrzeug erlaubt.

    B2.
    Motorisierung:
    Klasse FC: Fahrzeuge bis 1600 ccm Hubraum (einschließlich)

    B3.
    Ausrüstung der Fahrer:
    Jeder Fahrer ist zum Tragen von Schutzhelm (DIN mot. 4848 oder EC Norm), Schutzbrille oder Visier, Nackenstütze aus dem Motorsport, festem Schuhwerk, Handschuhen sowie nicht synthetischer Kleidung (Sicherheitsrennoveralls empfohlen) verpflichtet. Diese Kleidungsstücke sind permanent zu tragen, solange das Fahrzeug auf der Rennstrecke ist. Bei Nichtbeachtung werden die Punkte aus dem Lauf gestrichen und es darf dieser Lauf nicht weitergefahren werden. Kurze Kleidung ist nicht zugelassen!

    B4.
    Anlieferung und Abtransport:
    Es muss unter jedes Wettbewerbsfahrzeug eine Plane, Mindestgröße = Abmessungen des Jeweiligen Fahrzeugs und 0,5 mm stärke, gelegt werden!
    Den Anordnungen der vom Veranstalter eingesetzten Ordner ist ausnahmslos Folge zu leisten! Öle, Reifen, Batterien, Wettbewerbsfahrzeuge, sowie die oben genannte Plane sind nach der Veranstaltung komplett mitzunehmen. Verstöße gegen die Mitnahmeverpflichtung werden im gegebenen Fall strafrechtlich verfolgt und führen immer zum Startverbot im folgenden Jahr!<


    B5.
    Abnahme und Abnahmekommission:
    Die Wettbewerbsfahrzeuge sind bei der Veranstaltung zur technischen Abnahme
    vorzuführen. Während der Abnahme sind nur zwei Personen seitens des Teilnehmers zugelassen (Fahrer und Helfer). Die Abnahme erfolgt separat in einer gesonderten Spur für die Fahrzeuge der Klasse J.Das abgenommene Fahrzeug erhält ein Abnahmesiegel, der Fahrer und der Helfer einen Ausweis, der während der Veranstaltung sichtbar getragen werden muss. Die Abnahmekommission besteht aus Vertretern des KLEEBLATT-TEAM.
    Ihnen obliegt die endgültige Entscheidungsgewalt in der Zulassung zum Rennen.

    Die Abnahme findet in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt.
    Fahrzeuge die bei der Abnahme Mängel aufweisen haben die Möglichkeit diese zu
    korrigieren! Anschließend müssen die Fahrzeuge erneut der Abnahme vorgestellt werden.

    B6.
    Austragung der Wertungsläufe:
    Die Crash-Läufe können in verschiedenen Wertungsläufen gefahren werden, welche jeweils mit dem gleichen Wettbewerbsfahrzeug und dem gemeldeten Fahrer gefahren werden müssen. Gefahren werden die Crash-Läufe (Karambolage) im Uhrzeigersinn und gehen über eine vorher festgelegte
    Distanz (Zeitlimit). Der Start erfolgt nach versetzter Aufstellung auf der Bahn. Der Fahrer darf sein Fahrzeug während des Rennens nur bei ihm unmittelbar drohender Gefahr verlassen. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe muss durch Handzeichen angezeigt werden. Das Betreten der Bahn ist den Helfern nur während Neutralisation oder nach Beendigung des Rennens erlaubt. Reparaturen auf der Fahrbahn sind grundsätzlich untersagt und können zur Disqualifikation des betreffenden Fahrers führen.

    Hilfeleistungen (Abschleppvorbereitungen) auf der Fahrbahn dürfen nur in den Neutralisationsphasen erfolgen.

    B7.
    Punktewertung:

    Punkte gibt es für folgende Manöver:
    5 Punkte für jede komplett gefahrene Runde
    10 Punkte wenn ein Gegnerisches Fahrzeug um 90 Grad gedreht wird
    30 Punkte wenn ein Gegnerisches Fahrzeug zum Überschlag gebracht wird

    Minuspunkte gibt es für folgende Vergehen:
    -20 Punkte bei Angriff auf die Fahrertür
    -20 Punkte beim Einfahren auf die Bahn an unerlaubten stellen
    -20 Punkte bei Bahnflucht

    B8.
    Flaggensignale:
    Die Flaggensignale des Starters und der Streckenposten sind unbedingt zu beachten.

    Gelbe Flagge: „VORSICHT“ Gefahr durch stehendes oder gefährdetes Fahrzeug
    Rote Flagge: „STOP“ sofortiges anhalten, Gefahr durch zur Bahn stehende Fahrertür, stehendes oder brennendes Fahrzeug.
    Schwarze Flagge: „Bahn verlassen“ Disqualifikation
    Schwarz/Weiß Karierte Flagge: „Rennende“ Zielflagge
    Vor dem Beginn der Wertungsläufe wird eine Fahrerbesprechung durchgeführt an dem jeder Fahrer und Helfer teilnehmen muss. Während des Rennens gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer/innen, Helfer/innen, Starter und Streckenposten.

    B9.
    Ordnungsmaßnahmen:

    Die Rennleitung ist befugt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung Strafmaßnahmen gegen solche Teilnehmer auszusprechen und durchzusetzen, die gegen die Sportlichkeit und Fairness, sowie gegen die Vorschriften der Ausschreibung verstoßen.

    Als solche Maßnahmen stehen zur Verfügung:
    Bewertung mit Minuspunkten, Streichung der Wertungsläufe, Startverbot, Disqualifikation und Platzverweis. Außerdem ist jeder Teilnehmer des Rennens verpflichtet, Fahrerlager und Campingplatz sauber zu verlassen.

    B10.
    Proteste:

    Gegen das Richterteam und gegen die Wertung sind Proteste grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Einwendungen sind in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung und bei Zahlung einer Protestgebühr von 150,-€, noch am Tage der Veranstaltung, jedoch spätestens 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse, bei der Rennleitung einzureichen. Bei ungerechtfertigten Protesten übernimmt der Protest erhebende Fahrer die aus der Überprüfung entstandenen Kosten und leistet ggf. Schadenersatz. Bei berechtigtem Protest ist nur ein Fahrer berechtigt, der durch den Verstoß unmittelbar benachteiligt ist. Der Veranstalter/Abnahme hat während des ganzen Rennwochenendes das Recht ein Fahrzeug noch mal abzunehmen. Bei begründetem Verdacht der Manipulation ist der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter/Abnahme in der Beweispflicht.

    B11.
    Versicherung:

    Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung und eine
    Unfallversicherung für die Zuschauer ab. Außerdem ist jeder Teilnehmer vom Veranstalter während des Rennens, nicht aber bei An-und Abfahrt, gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Haftpflichtansprüche der Teilnehmer untereinander und gegenüber dem Veranstalter und dessen Beauftragten sind dabei ausgeschlossen. Allen Fahrer und Helfern wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung dringend empfohlen.

    B12.
    Haftung:

    Der Veranstalter, sowie die mit der Durchführung der Veranstalter betrauten
    Organisationen und Personen übernehmen gegenüber Fahrer und Helfern keine Haftung für Personen-, Sach-oder Vermögensschäden für sich und alle ihnen gegenüber Unterhaltsberechtigten Personen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche aller Art gegen andere Teilnehmer an der gleichen Veranstaltung. Die Teilnehmer (Fahrer und Helfer) verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Sachschaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, die IGNW, sowie der mit der Durchführung betrauten Organisationen, deren gesetzlichen Vertretern, beteiligten Clubs und deren Gliederungen, sowie deren Beauftragten, Sportwarten und Helfern, Fahrern und Haltern und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen auf jedes möglicherweise in Aussicht stehende Recht zur Anrufung ordentlicher Gerichte. In dem Verzicht sind auch dem Verzichtenden gegenüber Unterhaltsberechtigte Personen einbezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. Der Veranstalter
    behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den zuständigen Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung durch Erlass zusätzlicher Ausführungsbestimmungen vorzunehmen oder auch den Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, falls dieses durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Sofern der Veranstalter gezwungen ist von diesem Recht Gebrauch zu machen, wird dieses durch Anschlag am Richterwagen o.ä. und in der Fahrerbesprechung mündlich bekannt gegeben.
    Durch Bekanntgabe der Änderungen werden diese zum Bestandteil der  Ausschreibung.

    Gerichtsstand:
    Jeweiliger Sitz der Wettbewerbsveranstalter.
    Auf dem Gelände übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden an Personen und Sachschäden (z.b. KFZ-Fahrzeuge).

    B13.
    Preise:

    Der Veranstalter setzt Pokale aus.

    B14.
    Punktevergabe:

    Nach jedem Lauf werden in der Klasse FC die Punkte ermittelt und ergibt die Platzierung jedes Teilnehmers. Zur Wertung werden die Ergebnisse aller Läufe herangezogen. Bei Punktgleichheit folgt der direkte Vergleich.

  • Teil. C

    C1.
    Allgemein:

    Aus den gemeldeten Fahrzeugen müssen alle Teile aus Glas (Scheiben, Scheinwerfer, Rückund Blinkleuchten, Außenspiegel usw.) entfernt werden. Außerdem müssen alle Sitze (außer Fahrersitz) und bewegliche Teile aus dem Innen-und Kofferraum entfernt werden. Desgleichen sind alle brennbaren Teile (Innenverkleidung, Himmel u.a.) ebenso Zierleisten, Radkappen und Kunststoffstoßstangen zu demontieren. Das Armaturenbrett kann ganz oder Teilweise im Fahrzeug verbleiben.

    C2.
    Ersatz für Scheiben:

    Als Ersatz für die Windschutzscheibe und die Scheibe der Fahrertür ist jeweils ein
    Schutzgitter aus Drahtgeflecht (Maschenweite 15 x 15 mm) anzubringen und ausreichend zu befestigen.

    C3.
    Sichern der Türen:

    Die Türen müssen fest verschraubt werden. Die Fahrertür von außen zu öffnen sein. Der Verschluss (kein Karabinerhaken) muss zugänglich angebracht sein. Alle anderen Türen (außer Fahrertür) am Fahrzeug können mit max. 4 Schweißstellen auf einer Länge von max.10 cm verschweißt oder durch eine Kettenknebelung gesichert werden.

    C4.
    Flankenschutz der Vordertüren zwischen A. und B-Säule:

    Ein Flankenschutz muss im Innenraum auf der Fahrerseite in Höhe des Beckens, mit zwei Rohren zwischen dem Überrollkäfig und der Karosserie wirkungsvoll befestigt und gepolstert werden. Die zur Verwendung kommenden Rohre müssen mindestens den Maßen des Überrollkäfigs entsprechen!

    C5.
    Sicherung der Motorhaube:

    Die Motorhaube ist mit zwei Gewindebolzen mit einem max. Durchmesser von 18 mm gegen öffnen zu sichern. Diese dürfen max. 4 cm über die Verschraubung überstehen. Die originale Hauben Befestigung ist als hintere Befestigung zu verwenden.

    C6.
    Sichern der Kofferraumklappe:

    Die Kofferraumklappe muss mit drei Blechen von 20 x 20 cm und einer Stärke von max. 1,0 mm zugeschweißt werden. Eine Öffnung von 30 x 30 cm an einer geeigneten Stelle zur Kontrolle durch die Abnahme muss vorhanden sein.

    C7.
    Sichern des Schiebedaches:

    Ein vorhandenes Stahlschiebedach muss zusätzlich gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Ist ein Sonnendach vorhanden muss es ausgebaut werden, als Ersatz dafür muss eine Blechtafel fest eingebaut werden.

    C8. Sicherheitsgurt:

    Als Sicherheitsgurt ist ein statischer Hosenträgergurt vorgeschrieben (keine
    automatischen Aufroller) und ein 6-Punktgurt wird empfohlen. Alle Gurtbänder und Befestigungen müssen sich im einwandfreien Zustand befinden und dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen. Der Hosenträgergurt darf nicht an der C-Säule befestigt werden, da diese sich nach einem Crash verschiebt und der Gurt dann lose ist. Befestigung an der Bodengruppe ist mit geeigneten Platten
    oder Unterlegscheiben zu unterstützen, das Befestigen am Käfig wird empfohlen.

    C9.
    Sitz & Kopfstütze:

    Der Fahrersitz muss fest verankert sein. Das Abbrechen der Rückenlehne des Sitzes muss durch den Käfig ausreichend gesichert werden. Bei Seriensitzen ohne Kopfstütze ist der Einbau einer festen Kopfstütze zwingend vorgeschrieben. Ein Vollschalensitz darf verwendet werden.

    C10.
    Überrollkäfig:

    Jedes Fahrzeug muss mit einem (der nachfolgend im Teil D der Ausschreibung beschrieben) Überrollkäfig ausgerüstet sein. Hierbei kann es sich um von Spezialwerkstätten gefertigte Käfige mit Herstellerzertifikat ebenso handeln, wie um Eigenbauten. Bei den Käfigen ohne Zertifikat hat der verwendete Einbau den im Teil D aufgeführten Mindestanforderungen zu entsprechen.
    Der Abstand des Käfigs unterhalb des Daches darf max. 50 mm betragen.

    C11.
    Batterie:

    Art und Anzahl der Batterie(n) sind freigestellt. Selbstgebaute Halterungen müssen mindestens vier Befestigungspunkte aufweisen und ausreichend stabil sein. Einfache Drahtwicklungen und Spanngurte reichen nicht aus. Batterien, die im Fahrzeuginnenraum untergebracht sind, müssen zusätzlich mit undurchlässigem säurefestem Material (z.B. Gummimatte) abgedeckt sein.

    C12.
    Tank und Kraftstoffleitungen:

    Der am Fahrzeug vorhandene Originaltank darf nicht benutzt werden und muss ausgebaut werden. Ein Metalltank von etwa 20 Litern Fassungsvermögen muss im hinteren Teil auf der Fahrerseite des Fahrgastraumes ausreichend befestigt werden. Die Benzinleitungen müssen durch den Innenraum verlegt werden. Es dürfen ausschließlich nur Spezial-Kraftstoffleitungen verwendet werden.
    Die Verbindungen müssen mit Schraubschellen gesichert sein. Ist eine elektrische
    Benzinpumpe im Wagen installiert, muss diese über den Zündschalter geschaltet sein und gegen auslaufendes Benzin mit einem Spritzschutz (z.B. Gummimatte) abgedeckt werden.

    C13.
    Abschleppvorrichtungen:

    Vorne und hinten muss eine Kette oder ein Drahtseil befestigt werden. Es darf jeweils nur eine Abschleppvorrichtung vorne und hinten vorhanden sein.
    Abschleppvorrichtungen die als Verstärkung der Karosserie ausgelegt werden können, müssen komplett entfernt werden.

    C14.
    Kühlsystem:

    Bei wassergekühlten Fahrzeugen darf der Kühler in den hinteren Bereich des Fahrzeuges verlegt werden. Die Befestigungen müssen ausreichend stark sein. Es dürfen nur Druckschläuche und Metallrohre im Innenraum (bis min. 10 cm im Motorraum) müssen mit Feuerwehrschläuche überzogen werden und am Fahrzeugboden oder am Bügel ausreichend Befestigt sein. Auch Rennsportschläuche müssen mit Feuerwehrschläuche überzogen werden.
    Rohre die durch den Innenraum verlegt werden, dürfen nicht höher als die Unterkante der Fenster sein. Zusätzlich muss ein Spritzschutz hinter dem Fahrersitz oder eine Kühlerabdeckung angebracht werden. Werden Kühlbehälter verwendet, ist ein max. Fassungsvermögen von 100 Litern erlaubt. Der Kühlbehälter darf nicht über die Mitte der Hinterachse hinaus in den Kofferraum ragen. Das System muss druck los sein. Die Kühlleitungen im Fahrzeug müssen in einem Stück am Fahrer vorbei gehen bis in den Motorraum. Die Öffnungen zum Motorraum dürfen nicht größer als 50 mm sein.
    Der Spritzschutz hinter dem Fahrersitz muss Splitter und Bruchfest sein. Ist am
    Kühlsystem ein Ausgleichsbehälter verbaut so muss dieser auf der Fahrerseite
    untergebracht werden.

    C15.
    Karosserie:

    Sofern ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist, so ist diese
    vollständig abzuschrauben. Die Entfernung von Karosserieteilen ist, sofern hierdurch die Sicherheit des Fahrers nicht beeinträchtigt wird, zulässig. Das Einklappen der vorderen Kotflügel ist ohne zusätzliche Verstärkung erlaubt.
    Die Motorhaube darf nicht heruntergezogen werden. Als Motorschutz darf ein max. 1,0 mm starkes Blech, in der Breite der originalen Motorhaube ohne Abkantung mit max. 8 Schrauben (nicht größer als M 8) verschraubt werden. Klappen und Türen von Fremdfabrikaten sind nicht zulässig. Karosserieteile sind nur vom Hersteller des Fahrzeuges zulässig. US Amerikanische Teile sind Ausgeschlossen. Die Kotflügel, Kofferraumklappe, Motorhaube und die Karosserie dürfen nicht zusätzlich verstärkt werden. Stoßstangen sind nicht zugelassen und müssen komplett incl. Halterung entfernt werden. Alle Maßnahmen im vorderen und hinteren Bereich müssen von der Abnahme ohne großen Aufwand zu kontrollieren sein. Sollte ein Ersatzrad in der Ersatzradmulde eingebaut werden, so ist dieses wie folgt zu befestigen:

    Ein max. 50 mm breites und 5 mm starkes Flacheisen, welches parallel zur Fahrzeugachse 50 mm über die Ersatzradmulde hinaus reicht und nur an den äußeren Enden verschweißt werden darf.

    C16.
    Hintere Versärkung:
    Es darf im Kofferaum wie folgt ausgeführt werden:
    Ein Rohr mit einer Stärke von max. 25mm Durchmesser und einer Wandstärke von 2mm. Dieser Rahmen (siehe Skizze) wird flach auf dem Kofferraumbode aufgeschraubt und darf mit dem Käfig verschweißt werden. Der Rahmen muss einen Abstand zur Karosserie von mind. 10cm betragen und darf zweimal Hinten mit einem Winkel vom max. 40x40mm mit je einer Schraube (M8) und einer Gegenplatte verschraubt werden. Die Gegenplatte darf nicht größer als 50x50mm sein.


    https://www.kleeblatt-team.de/images/demo/Regelwerk_Destel/skizze1.jpg
    C17.
    Motor:
    Nachträgliche Leistungssteigerungen am Motor sind nicht erlaubt.
    Die Motornummer muss bei der Fahrzeugabnahmen vorgezeigt werden! Ist dies nicht der Fall so wird ein Strafgeld von 2,- € erhoben.
    Bei Verdacht der Manipulation und ein genteiliger Beweis des Fahrers nicht erbracht werden kann, so darf das Fahrzeug nicht starten. Alle gemeldeten Fahrzeuge müssen mit mindestens einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein.
    Ein Ölwannenschutz muss angebracht sein. Ein max. 4mm starkes Blech ist an der vorderen Unterkannte des Luftleitbleches mit 3 Schrauben (M10) anzuschrauben und darf bis zum Fahrzeugboden reichen.
    Die Befestigung am hinteren Teil ist freigestellt. Es darf höchstens 50mm über dem Luftleitblech überstehen und nicht seitlich geknickt werden. Es dürfen keine weiteren Verstärkungen an dem Ölwannenschutz angebracht werden.

    C18.
    Bremsen:
    Während des gesamten Rennens muss die Sereienbetriebsanlage des Wettbewerbsfahrzeuges stets funktionsfähig sein. Hand und Feststellbremse muss vorhanden sein und funktionieren.

    C19.
    Räder und Bereifung:
    Außer Nopen, Stollen und Farmer Profil darf jedes anders, bis zu einer max. Profiltiefe von 12mm gefahren werden. Auswuchtungsgewichte an den Felgen müssen entfernt werden. Pro nicht entferntem Gewicht an den Reifen, dies gilt für Reifen an dem Fahrzeug sowie dem Ersatzreifen im Innenkreis wird ein Strafgeld on Höhe von 2,- € erhoben.

    C20.
    Fahrwerk:
    Verstärkung an Achsen und Achsteilen sind zugelassen. Eine Federbeinverstärkung, das heißt eine Domstrebe in Form eines Rohres max. 25mm Durchmesser zwischen den oberen Federbeinbefestigungen, darf verbaut werden, darf jedoch nicht über das vordere Motorende hinausragen und darf nicht bis in die Kotflügelkanten gezogen werden ( siehe Skizze! )

    https://www.kleeblatt-team.de/images/demo/Regelwerk_Destel/skizze1.jpg

    C21.
    Kennzeichen der Fahrzeuge:
    Zur Kennzeichnung muss auf dem Dach ein Schild mit einem mindest Maß von 450mm Länge und 200mm Höhe angebracht werden. Die Zahlen müssen gut lesbar und angemessen groß sein um die Fahrzeuge auch auf größerer Entfernung zuordenen zu können. Außerdem müssen auch die Türen mit gut sichtbaren Startnummern versehen werden.
    Für den Bramscher Fun Cup werden nur zweistellige Zahlen vergeben (von01 bis 99)



  • Teil. D

    Überrollkäfig: Der auf der nächsten Seite dargestellte Käfig gibt lediglich eine Variante wieder, wie der Käfig in etwa beschaffen sein sollte. Bei abweichender Gestaltung des Käfigs ist unbedingt zu beachten, dass eine ausreichende Festigkeit gegeben sein muss, damit der Funktionszweck erreicht wird. Zusätzliche Verstrebungen können jederzeit angebracht werden.
    Außerdem dürfen Verstrebungen bis auf die vorderen und hinteren Federdome, bzw. bis zur jeweiligen Achsmitte gezogen werden.

    Vorgeschrieben ist ein Flankenschutz auf der Fahrerseite!
    Dieser muss zwischen Sitz und Fahrertür an der Außenseite des Käfigs durch schweißen, oder schrauben angebracht und doppelt (2Rohre) ausgeführt sein. Das Abbrechen der Rückenlehne des Fahrersitzes muss durch den Käfig ausreichend gesichert werden.

    Ausführung:
    1.
    Nahtlos gezogenes Stahlrohr (kein Vierkantrohr) mit einem Außendurchmesser von mindestens 38 mm und einer Wandstärke von mindestens 2 mm.

    2. Der Käfig muss an mindestens vier Punkten mit der Bodengruppe und an mindestens zwei Punkten (Schrägstützen) mit der Karosserie verschraubt werden, wobei die Befestigungsplatten sowohl am Käfig, als auch die Gegenplatten ein Maß von 150 x 150 mm bei einer Stärke von mindestens 4 mm aufweisen müssen. Die Verschraubung hat durch mindestens vier 10 mm Schrauben pro Platte in der Bodengruppe, (mindestens 8 mm Schrauben bei den Schrägstützen), die durch Selbstsichernde Muttern oder durch Kontermuttern gegen unbeabsichtigtes lösen gesichert sein müssen, zu erfolgen.

    3. Bei geschweißten Käfigen muss bei den Streben die parallel zur A -Säule laufen jede Schweißnaht mit einem Knotenblech verstärkt werden. Dieses Knotenblech wird in den Winkel gelegt um dem Käfig mehr Stabilität zu geben. Das Knotenblech hat die Mindestmaße von 100 x 30 x 5mm.


    https://www.kleeblatt-team.de/images/demo/Regelwerk_Destel/skizze1.jpg

    Alles, was in dieser Ausschreibung ab Punkt C nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!


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